EVENTO

barrierefrei


Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz- BGG) verpflichtet in § 11 BGG Bundesbehörden, ihre Internetangebote so zu gestalten, dass alle Menschen uneingeschränkt  Zugang dazu haben. Wir verfolgen dieses Ziel auch für unsere Internetpräsenz. Wir wissen, dass auch sie nicht ganz barrierefrei ist, aber wir versuchen einen Weg zu finden, der den meisten Bedürfnissen gerecht wird:

  • Wir trennen Inhalt und Gestaltung durch konsequenten Einsatz von Cascading Style Sheets (CSS)
  • Wir verwenden fast nur Text-Links
  • Die Textauszeichnung entspricht ihrer Funktion
  • Die Navigationsleiste kann mit Tastaturkürzeln gesteuert werden: [Alt] + Buchstabe zur Auswahl eines Punktes, anschließend [RETURN], um die Funktion auszuführen
  • Die Schrift ist im Hauptfenster skalierbar (wenn Sie das Gefühl haben, dass die Schrift zu groß oder zu klein angezeigt wird, können Sie sie selbst anpassen. Beim Internet Explorer geht das z.B. mit Strg + Scrollrad oder über das Menü Ansicht/Schriftgrad)
  • Bilder erhalten eine aussagekräftige Alternativbeschreibung



Erklärung zur Barrierefreiheit
Accessibility Statement


Wir sind bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, kurz BGG, sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 .

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.

Konformitätsstatus


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer regelmäßigen Selbstbewertung mit Hilfe des WAVE-Tools und manueller Prüfungen. Sie wurde zuletzt am 31.05.2025 durchgeführt.

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?


Nicht alle PDF-Dokumente sind PDF/UA-konform. Wir arbeiten an der Aktualisierung dieser Dokumente. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Kontakt.

Datum der Erstellung der Erklärung


Diese Erklärung wurde am 31.05.2025 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Internet: schlichtungsstelle-bgg.de